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# E-Rechnung 2027: Rechtsstand und Abgleich
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Geprüft am 16.10.2026. Ziel dieses Projekts ist die Erstellung regulärer deutscher
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B2B-Dienstleistungsrechnungen als validierte ZUGFeRD/Factur-X-Rechnung.
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## Einordnung der INTEGRA-E-Mail
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Die Umstellung ist relevant; ein gewöhnliches PDF erfüllt die Anforderungen an
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strukturierte Rechnungsdaten nicht. Der Zeitplan lässt sich wie folgt einordnen:
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| Zeitraum | Grundsätzlicher Stand für inländisches B2B |
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| Seit 01.01.2025 | Empfang strukturierter E-Rechnungen ermöglichen; ein E-Mail-Postfach kann dafür genügen. |
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| Bis 31.12.2026 | Übergangsregel für sonstige Ausgangsrechnungen. |
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| Ab 01.01.2027 | Bei Vorjahresgesamtumsatz **über** 800.000 EUR endet die allgemeine Übergangsregel. |
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| Bis 31.12.2027 | Bei Vorjahresgesamtumsatz **bis einschließlich** 800.000 EUR besteht die verlängerte Übergangsregel; außerdem gesonderte EDI-Übergangsregel. |
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| Ab 01.01.2028 | Allgemeine Übergangsfristen beendet; gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen. |
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Papier und sonstige elektronische Rechnungen sind bei der Zustimmung zu unterscheiden:
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Die Empfängerzustimmung betrifft im Übergang sonstige elektronische Rechnungen
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(etwa ein einfaches PDF), nicht generell Papier. Maßgeblich sind die gesetzlichen
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Tatbestände und der Zeitpunkt des ausgeführten Umsatzes, nicht nur das Ausstellungsdatum.
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Quelle: [§ 27 Abs. 38 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__27.html).
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Die Umsatzgrenze ist keine Kleinunternehmergrenze. Sonderfälle wie Kleinbetragsrechnungen
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bis 250 EUR, Fahrausweise, bestimmte steuerfreie Umsätze und die Ausnahme für
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Kleinunternehmer sind getrennt zu beurteilen; B2G folgt zusätzlichen Vorgaben.
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Den maßgeblichen Gesamtumsatz nach den gesetzlichen Verweisen mit der Steuerberatung
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bestimmen, nicht aus der Summe der hier angelegten Rechnungen ableiten.
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Quelle: [BMF-FAQ, Fragen 4 und 11](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html).
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## Formate, Prüfung und Vorsteuer
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ZUGFeRD ab 2.0.1 ist grundsätzlich geeignet, aber die Profile MINIMUM und BASIC-WL
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reichen nicht aus. Dieses Projekt nutzt EN16931. Ein technischer Validierungslauf
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ist sinnvoll und hier vor dem Versandentwurf verbindlich. Laut BMF ist Validierung
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jedoch keine unmittelbare steuerliche Anerkennungsvoraussetzung; die pauschale
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Aussage „zwingend technisch validieren, sonst kein Vorsteuerabzug“ greift daher zu
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kurz. Leistung und Rechnungsinhalt müssen weiterhin geprüft werden.
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Quelle: [BMF-FAQ, Frage 7](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html).
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Bei Widersprüchen im hybriden Format sind die strukturierten Daten entscheidend.
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Das Tool erzeugt Sichtkopie und XML deshalb aus derselben Datenquelle und Berechnung.
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Aktuelle Formate und Validatoren entwickeln sich weiter: FeRD veröffentlicht inzwischen
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ZUGFeRD 2.5.2. Eine ältere zulässige Version wird dadurch nicht automatisch unzulässig;
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die tatsächlich verwendete Implementierung muss aber mit passenden Regeln und den
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Empfängeranforderungen geprüft werden.
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Quellen: [BMF-FAQ](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html),
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[FeRD-Veröffentlichungen](https://www.ferd-net.de/downloads/veroeffentlichungen).
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## Aufbewahrung
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Rechnungen sind grundsätzlich acht Jahre aufzubewahren; Beginn und mögliche längere
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Fristen sind gesondert zu beachten. Das strukturierte Original erhalten und nicht
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nur ausdrucken. Quelle: [§ 14b UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14b.html).
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Prüfbericht und versandte Datei gemeinsam aufzubewahren erleichtert den Nachweis.
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Eine technische Prüfung ersetzt keine Vollständigkeits- und Richtigkeitskontrolle.
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Quelle: [BMF-Schreiben vom 15.10.2025, insbesondere Rn. 35a und 60](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2025-10-15-einfuehrung-obligatorische-e-rechnung.pdf?__blob=publicationFile&v=5).
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## Ergebnis der Codeprüfung
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| Anforderung | Vorher | Nach Überarbeitung |
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| Strukturierte Parteien, Positionen, Steuern | Fehlten im XML | In CII-EN16931 enthalten |
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| Beträge in PDF/XML konsistent | Float-Berechnung | Gemeinsame Decimal-/Cent-Berechnung |
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| Leistungszeitraum, Bestellung, Kundenreferenz | Fehlten | Optionale strukturierte Felder und PDF-Anzeige |
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| PDF/A und eingebettetes XML | Keine PDF/A-Erzeugung sichergestellt | WeasyPrint-PDF/A, Mustang-Kombination und Prüfung |
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| Validierungsergebnis | Nur Prozess-Exitcode | XML-Bericht einschließlich Teilergebnissen ausgewertet |
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| Komfortable Erstellung | Allgemeines Init und manuelle Eingabe | Ein Aufruf mit beliebigem Kunden, Position, Menge, deutschem Nettopreis, automatischer Nummer und fertigem Anhang-PDF |
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| Versandvorbereitung | Fehlte | Neuaufbau + Prüfung + EML mit hybridem PDF |
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| Eingangsprüfung | Kein CLI-Befehl | Lokaler Prüfungsbefehl für XML/PDF |
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| Revisionssichere Archivierung / DATEV / Peppol | Fehlten | Weiterhin externe Prozesse, keine vorgetäuschte Integration |
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Vor dem ersten echten Versand: lokale Stammdaten bestätigen, freie Rechnungsnummer
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wählen, vereinbarte Empfängeradresse und etwaige Bestellreferenz eintragen, Stunden
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und Zeitraum prüfen, validiertes PDF sichten und den Mailentwurf absenden. Danach
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Rechnung und Versandnachweis gesichert ablegen. Die Steuerberatung sollte die
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betrieblichen Sonderfälle und den Aufbewahrungsprozess bestätigen.
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## Ein-Aufruf-Bedienung ab Version 1.0
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`einvoice --create` erzeugt das vollständige hybride PDF, validiert es und zeigt den
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Anhang-Pfad an. Neue Kunden werden einmalig mit Anschrift angelegt, bestehende Kunden
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über ihren Namen wiederverwendet. Es wird kein Kunde automatisch vorausgewählt;
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IDV ist historischer Bestand. Die Erfolgsmeldung bestätigt die technischen Regeln
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für PDF/A und EN16931. Ob Leistungsdaten, Steuersatz und Geschäftsvorfall richtig
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sind, kann der Validator nicht eigenständig feststellen. Deshalb gibt die Konsole
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keine pauschale Zusicherung „erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben“ aus.
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